AGB Danhauser Immobilien
AGB Danhauser Immobilien
§ 1 Provisionsanspruch
1.1 Mit den Angeboten auf der Internetseite der Maklerfirma Danhauser Immobilien- nachfolgend "Makler" genannt. - wird das Objekt und zugleich die Dienstleistung des Maklers angeboten, die in der Vermittlung/dem Nachweis von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss über dieses Objekt besteht. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich des vom Makler benannten Objektes zustande gekommen ist.
Der Provisionssatz ist von der speziellen Art des Rechtsgeschäfts und als Basissatz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen:
1.1 Mit den Angeboten auf der Internetseite der Maklerfirma Danhauser Immobilien- nachfolgend "Makler" genannt. - wird das Objekt und zugleich die Dienstleistung des Maklers angeboten, die in der Vermittlung/dem Nachweis von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss über dieses Objekt besteht. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich des vom Makler benannten Objektes zustande gekommen ist.
Der Provisionssatz ist von der speziellen Art des Rechtsgeschäfts und als Basissatz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen:
a. Bei Vermittlung von Haus und Grundbesitz 7,14% inkl.MwSt. Zahlung in Bayern üblich 50% der Käufer und 50% der Verkäufer.
b. Bei
Vermietungen, Verpachtungen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2,38 Monatskaltmieten inkl.MwSt. Zahlung erfolgt durch den Auftraggeber oder Vermieter.
c. Vermietungen von Wohnraum sind für Mieter grundsätzlich provisionsfrei.
§ 2 Fälligkeit der Provision
2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen , rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt(z.B. Abschluss eines Kauf- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).
2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungssatzes sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz, mindestens jedoch 5% zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig werden.
$ 4 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunden verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
$ 5 Kenntnis von Angeboten
ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt hat er dies unverzüglich, nach Erhalt schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadenersatzanspruch des Maklers.
§ 6 Informationspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsschluss nicht wahrnehmen möchte.
§ 7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Kunde ist verpflichtet den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
§ 8 Haftung
8.1 Der Makler haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesendlicher Vertragspflichten. Der Schadensanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesendlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.
8.2 Die Regel des vorstehenden Absatzes(8.1) erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzug oder Unmöglichkeit.
-- Kostenlose Wertermittlungen --
§ 9 Schriftformvordernis, Vertragsänderung
9.1 Angebote inkl. Nachweis des Objektes die per Fax oder e-mail übersendet werden gilt der Nachweis als angenommen ab Übersendung des Angebotes.Die Kündigung des Maklervertrages bedarf der Schriftform.
9.2 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
§ 10 Schlussbestimmungen10.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Schecks und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Maklers. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Maklers. der Makler ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu machen.
Gerichtsstand Makler ist Regensburg.
AGB Sachverständiger Thomas Danhauser
Allgemeine GeschäftsbedingungenThomas Danhauser
Sachverständiger- Immobilienbewertung
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§ 1 Geltung
Die Rechtsbeziehung des Sachverständigen für Immobilienbewertung Thomas Danhauser zum
Auftraggeber bestimmt sich nach den folgenden Bedingungen. Davon abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nur Vertragsinhalt, wenn der Sachverständige
diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
§ 2 Gegenstand des Auftrages
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich, die im Formblatt ?Auftrag zur Immobilienbewertung?
oder die im Immobilienbewertung /Auftrag mit dem Sachverständigen Thomas Danhauser, schriftlich
fixierte Aufgabe.
§ 3 Durchführung des Auftrages
Der Auftrag ist unparteiisch und nach bestem Wissen auszuführen. Der Sachverständige ist bei der
Durchführung des Auftrages keiner Weisung durch Dritte unterworfen; insbesondere der
Auftraggeber darf dem Sachverständigen hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung des
Auftrages keine Weisungen erteilen. Zur Erfüllung des Auftrages ist der Sachverständige berechtigt,
die notwendigen Besichtigungen und Untersuchungen vorzunehmen und zu dokumentieren
(insbesondere Zeichnungen und Fotos anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen) ohne dass es hierzu
einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit
den Sachverständigen nach eigenem Ermessen die zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlichen
Auskünfte und Erhebungen bei Beteiligten, Behörden (insbesondere Grundbuchämter,
Gutachterausschüsse, Baubehörden) sowie sonstigen Dritten einzuholen. Falls erforderlich, ist dazu
dem Sachverständigen eine besondere Vollmacht auszustellen. Der Sachverständige ist nicht
berechtigt, bauteilzerstörende Handlungen vorzunehmen und Materialuntersuchungen durch
Laboratorien oder Materialprüfstellen zu Lasten und ohne vorherige schriftliche Freigabe des
Auftraggebers ausführen zu lassen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen sämtliche zur
Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Auskünfte kostenlos und rechtzeitig zur
Verfügung stehen bzw. ist der Sachverständige mit Auftragserteilung ermächtigt diese Unterlagen
und Auskünfte gegen Kostenerstattung einzuholen. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und
Umständen, die erkennbar für die Erstellung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig
und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet,
dem Sachverständigen den Zutritt zu den Bewertungsobjekten jederzeit zu verschaffen.
§ 5 Urheberrechtsschutz
Der Sachverständige Thomas Danhauser ist und bleibt Urheber des Gutachtens.
Im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung darf der Auftraggeber die Immobilienbewertung
verwenden und auch an Dritte, die insoweit bestimmungsgemäß mit den Feststellungen des
Sachverständigen in Berührung kommen, weiterleiten. Eine Weitergabe der Immobilienbewertung
an sonstige, außerhalb dieses Vertragsverhältnisses stehende Personen ist nicht gestattet. Insoweit
darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Wertgutachten inkl. aller sonstigen
Anlagen (Berechnungen, Aufstellungen etc.) nur für den Zweck verwenden, für den es
vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder
Textkürzung wie auch Weitergabe des Sachverständigen ist nur mit schriftlicher Einwilligung des
Sachverständigen Thomas Danhauser gestattet.
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§ 6 Honorar
Die Vergütung der erbrachten Leistungen durch den Sachverständigen richtet sich nach dem
vereinbarten Honorarsatz. Das vereinbarte Honorar wird mit Abnahme der Immobilienbewertung
fällig.
§ 7 Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Sachverständigen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufgerechnet werden.
§ 8 Haftung
Der Sachverständige haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere für etwaige
Beschädigungen des Objektes anlässlich der Immobilienbewertung ist die Haftung auf grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige, außer
im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur, sofern wesentliche
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis
zu einem Betrag von 250.000,00 Euro. Hierfür unterhält der Sachverständige eine ausreichende, auf die
Deckungssumme begrenzte Haftpflichtversicherung vor. In Einzelfällen kann der Haftungsbetrag
erhöht werden, dies muss vor Auftragserteilung vereinbart sein.
Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall,
entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen
Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, ausgeschlossen.
Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und
Erfüllungsgehilfen des Gutachters.
§ 9 Gewährleistungsrechte
1) Ist die Immobilienbewertung mangelhaft, so kann der Auftraggeber zunächst nur die
Nacherfüllung verlangen.
Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten, mindern
oder Schadensersatz verlangen, soweit dieser nicht nach § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ausgeschlossen ist.
2) Der Auftraggeber hat die Immobilienbewertung auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel
müssen dem Sachverständigen spätestens 14 Tage nach Zugang der Bewertung schriftlich angezeigt
werden, andernfalls erlischt sein Gewährleistungsanspruch. Zeigt sich ein offensichtlicher Mangel
später, so muss dem Sachverständigen der Mangel unverzüglich schriftlich angezeigt werden,
andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
§ 10 Verjährung
1) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher (§ 13 BGB) handelt verjähren
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers nach Ablauf eines Jahres. Dies
gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder
Freiheit sowie für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung des Sachverständigen Thomas Danhauser, dessen gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
gegen den Sachverständigen entstanden ist und der Auftraggeber von den Anspruch
begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen
müssen.
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2) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer (§ 14 BGB) handelt, verjähren
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers - mit Ausnahme von
Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit - nach
Ablauf eines Jahres nachdem der Auftraggeber von den in Anspruch begründenden Umständen
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen, spätestens aber
innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme des Werkes.
§ 11 Kündigung
1) Auftraggeber und der Sachverständige Thomas Danhauser können den Vertrag jederzeit aus
wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
2) Wichtige Gründe, die den Auftraggeber zur Kündigung berechtigen sind Verstöße gegen die
Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Bewertungserstattung.
3) Wichtige Gründe, die den Sachverständigen zur Kündigung berechtigen, sind u.a. Verweigerung
der notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers, Versuch unzulässiger Einwirkung des Auftraggebers
auf den Sachverständigen, die das Ergebnis des Gutachtens verfälschen kann; Schuldnerverzug des
Auftraggebers; Vermögensverfall des Auftraggebers. Wenn der Sachverständige Thomas Danhauser
nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages die notwendige
Sachkunde fehlt, ist ebenso ein wichtiger Grund gegeben.
4) Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.
5) Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu vertreten hat, so
steht ihm eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teilleistungen nur
insoweit zu, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar sind.
6) In allen Fällen behält der Sachverständige Thomas Danhauser den Anspruch auf das vertraglich
vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber im
Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40 % des
Honorars für die von dem Sachverständigen noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1) Erfüllungsort ist der Sitz des Sachverständigen Thomas Danhauser
2) Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtstand Regensburg. Dies gilt
ebenfalls, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat.
3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland
hat.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.
Stand 24.08.2021
AGB´s für kostenlose Wertermittlung online
Kostenlose Wertermittlungen online Formular§ 1 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
a) Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann.
Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden.
b) Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
c) Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Nutzer zustande, der im folgenden als "Nutzungsvertrag" bezeichnet wird.
Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.
§ 2 Gegenstand des Vertragsverhältnisses
a) Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.
a) Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.
c) Die Erstellung der Immobilien-Kurzbewertung erfolgt unentgeltlich.
§ 3 Pflichten des Nutzers
a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.
§ 4 Haftung
1. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.
2. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
3. Wir haften für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegennüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.
4. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
5. Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.
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