AGB Danhauser Immobilien

§ 1 Provisionsanspruch

1.1 Mit den Angeboten auf der Internetseite der Maklerfirma Danhauser Immobilien- nachfolgend "Makler" genannt. - wird das Objekt und zugleich die Dienstleistung des Maklers angeboten, die in der Vermittlung/dem Nachweis von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss über dieses Objekt besteht. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich des vom Makler benannten Objektes zustande gekommen ist.

Der Provisionssatz ist von der speziellen Art des Rechtsgeschäfts und als Basissatz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen:

a. Bei Vermittlung von Haus und Grundbesitz 7,14% inkl.MwSt.
b. Bei Vermietungen, Verpachtungen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2,38 Monatskaltmieten inkl.MwSt.
c. Vermietungen von Wohnraum sind für Mieter grundsätzlich provisionsfrei.

1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind Mangels abweichender Vereinbarung vom Kunden an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht Ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

§ 2 Fälligkeit der Provision

2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein konkreter Nachweis über die Möglichkeit eines
Vertragsschlusses bzw. ein Vertrag selbst über das angebotene Objekt erbracht worden ist oder zustande kommt.

2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen , rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt(z.B. Abschluss eines Kauf- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).

2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungssatzes sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz, mindestens jedoch 5% zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§ 3 Doppeltätigkeit

Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig werden.

$ 4 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunden verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

$ 5 Kenntnis von Angeboten

ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt hat er dies unverzüglich, nach Erhalt schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadenersatzanspruch des Maklers.

§ 6 Informationspflicht


Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsschluss nicht wahrnehmen möchte.

§ 7 Abschluss des Hauptvertrages

Der Kunde ist verpflichtet den  Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

§ 8 Haftung

8.1 Der Makler haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesendlicher Vertragspflichten. Der Schadensanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesendlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.

8.2 Die Regel des vorstehenden Absatzes(8.1) erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzug oder Unmöglichkeit.

§ 9 Schriftformvordernis, Vertragsänderung

9.1 Angebote inkl. Nachweis des Objektes die per Fax oder e-mail übersendet werden gilt der Nachweis als angenommen ab Übersendung des Angebotes.Die Kündigung des Maklervertrages bedarf der Schriftform.

9.2 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Schecks und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Maklers. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Maklers. der Makler ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des  Vertragspartners zu machen.

Gerichtsstand Makler ist Regensburg.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland